Eignungsprüfung Bildnerischer Zweig
Aufnahme in den bildnerischen Zweig
Voraussetzung für die Aufnahme in den bildnerischen Zweig ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.
Voraussetzung für die Aufnahme in den bildnerischen Zweig ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.