Eignungsprüfung Bildnerischer Zweig

Aufnahme in den bildnerischen Zweig

Voraussetzung für die Aufnahme in den bildnerischen Zweig ist eine erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung.

Eignungsprüfung / Unterstufe 1. bis 4. Klasse

Eignungsprüfung / Oberstufe 5. und 6. Klasse