Ganztagesklasse Tanz

Organisatorisches

An dieser Form der Betreuung müssen alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Tanzklasse teilnehmen, da es im Schulversuch festgeschrieben ist.

Die Kosten der Betreuung und des Mittagessens entsprechen den Tarifen der Tagesbetreuung. Sollten Finanzierungsprobleme bestehen, ist ein Ansuchen um Reduzierung möglich. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie in der Buchhaltung (Parterre, Raumnr. A022).

In diesem Ganztagesmodell unserer Tanzklassen sind neben den Unterrichtsstunden auch Lernzeiten und Freizeiteinheiten integriert. Die Klasse wird während der Lernstunden in 2 Gruppen geteilt, sofern sie aus mehr als 20 Schüler*innen besteht.

Lernzeiten

  • am Vormittag und um die Mittagszeit
  • in gewohnter Klassenatmosphäre
  • intensive Lernzeiten durch kleine Zahl von Schülern*innen in der Gruppe (z.T. mit vertrauten Klassenlehrer*innen)
  • Erledigung der Hausübungen und das Lernen für Schularbeiten sowie Tests finden unter pädagogischer Aufsicht statt
  • Impulse zur Verbesserung der Konzentration und Merkfähigkeit (Spezifische Lernschwierigkeiten können nicht behoben werden.)

Freizeit

  • verlässliche erzieherische Betreuung der Schüler*innen
  • mehr Zeit für ein soziales Miteinander
  • kurzer Aufenthalt im Schulgarten

Mittagessen

  • qualitativ hochwertige warme Mahlzeiten in hauseigener Küche zubereitet (Biozertifizierung)
  • ab Oktober 2 bis 3 Menüs zur Auswahl (s. Speiseplan)
  • vegetarisches Menü
  • Die Menüs bestehen aus Suppe, Hauptspeise, Nachspeise sowie Brot und Obst für die Jause
  • Wenn Proben am Vormittag oder über die Mittagszeit stattfinden, bekommen die Schüler*innen statt eines Mittagessens ein Lunchpaket.

 

Einmalige Entlassung aus der Ganztagesbetreuung (aus besonderen Gründen)

  • Die schriftliche Entschuldigung muss nach Unterrichtsschluss persönlich von der Schülerin/dem Schüler dem/der zuständigen Erzieher/in übergeben werden.
  • Die Entschuldigung muss Name, Klasse, Datum, Zeitpunkt der Entlassung und Unter-schrift des Erziehungsberechtigten enthalten.
  • Sollte eine Schülerin/ eine Schülerin nur von einer bestimmten Person abgeholt werden dürfen, soll dies schriftlich der Erziehungsleiterin mitgeteilt werden.
  • Anruf, E-Mail oder Fax können generell nicht als Entschuldigung entgegengenommen werden.

Begleitungen

  • Ganzjährige Begleitungen der 1. Klasse zu Ballettschulen und offiziellen Probenstätten (z. B. Staatsoper/ MUK Theater Johannesgasse)

 

Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu eigenverantwortlichen, selbständigen jungen Menschen zu begleiten.