Betreuung
Die Mittagsaufsicht (MA) dient der Überbrückung zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Sie wird für die 6. und 7. Stunde angeboten.
Ablauf der Mittagsaufsicht
Die Schüler/innen können beaufsichtigt das Mittagessen einnehmen und dann die Freizeit im Garten und/oder im Pausenraum – Parterre unter Aufsicht verbringen. Die MA wird jahrgangs- und klassenübergreifend organisiert.
Es handelt sich um eine Beaufsichtigung ohne Hausaufgabenbetreuung.
Anmeldung
Sie können Ihr Kind für maximal 4 Stunden pro Woche an höchstens 2 Tagen anmelden; an einem Tag sind nicht mehr als 2 Stunden MA erlaubt.
Sollte die Pause zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht länger als zwei Stunden sein oder spätere Stunden betreffen, muss eine Anmeldung für die Tagesbetreuung erfolgen oder der Schüler/die Schülerin muss das Schulgelände verlassen.
Die Mindesteröffnungszahl für eine MA-Gruppe liegt bei fünf Schüler/innen pro Stunde.
Die Mittagsaufsicht ist derzeit kostenlos. Sie müssen nur das Mittagessen (Verpflegungsbeitrag wie bei Tagesbetreuung) bezahlen.
Für den Besuch der MA ist eine schriftliche Anmeldung vorzunehmen:
- Formular „Anmeldung zur Verpflegung und Betreuung“
Abmeldung oder Änderung
Eine Abmeldung von der Mittagsaufsicht oder eine Änderung der gebuchten Stunden ist schriftlich bei der Leitung der Mittagsaufsicht vorzunehmen.
Entfall der Mittagsaufsicht
Bei allgemeinem Entfall des Nachmittagsunterrichts (an Konferenztagen) entfällt auch die Mittagsaufsicht. Bei sonstigem Unterrichtsentfall muss für das vorzeitige Verlassen eine schriftliche Entschuldigung persönlich bei den Aufsicht führenden Lehrern/innen der Mittagsaufsicht abgegeben werden.
Anruf, E-Mail oder Fax können wir generell nicht als Entschuldigung entgegennehmen.
Kombination von Mittagsaufsicht und Tagesbetreuung
Eine Kombination aus Tagesbetreuung (TB) und Mittagsaufsicht an verschiedenen Wochentagen ist zulässig (z.B. Dienstag, Donnerstag Tagesbetreuung und Mittwoch Mittagsaufsicht).
Die Anmeldungen sind für das ganze Schuljahr verbindlich.
Aufenthalt in der Schule
Schüler/innen der Unterstufe ist es nicht gestattet, ohne Aufsicht die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht im Schulgelände zu überbrücken (Aufsichtserlass des BMBWK von 2005).
In dieser Zeit ist der Aufenthalt in der Schule nur durch den Besuch der Tagesbetreuung oder der Mittagsaufsicht möglich.