Internatsordnung
Hausordnung und Regeln des Zusammenlebens im Internat (SGA-Beschluss vom 20.11.2019)
Boarding School Rules Regolamento internato
Das Internat ist ein Ort zum Leben, Lernen und Wohlfühlen. Das Zusammenleben im Internat soll von gegenseitigem Respekt, Toleranz und Verständnis füreinander geprägt sein.
Folgende Regeln des Zusammenlebens gelten für alle Internatsbewohner/innen:
- Kommen und Gehen
Die Schüler/innen haben rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn das Internat zu verlassen. Sie sind dazu angehalten, morgens vor dem Verlassen ihr Zimmer aufzuräumen, die Betten zu machen, die Fenster zu schließen und das Licht abzudrehen. Ein Aufenthalt in den Internatsräumen während des stundenplanmäßigen Unterrichts ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Pausen.
In der Freizeit darf das Internat nach der geltenden Ausgangsregelung (siehe Aushang) und nach Absprache mit den Erziehern/innen verlassen werden. Nach persönlicher Abmeldung sind die vereinbarten Zeiten pünktlich einzuhalten. Sollte es zu Verzögerungen kommen, müssen die Erzieher/innen unverzüglich telefonisch kontaktiert werden.
Wer einmal außerhalb des Internats übernachten möchte und noch nicht 18 Jahre alt ist, braucht die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten (schriftlich oder telefonisch).
Tags darauf ist eine Rückkehr vor dem Frühstück nicht möglich, und das sofortige Anmelden bei einem/r Erzieher/in hat oberste Priorität.
Für Besuche von Eltern/Erziehungsberechtigten gilt Folgendes: Aktivitäten wie z.B. Besuche, Ausflüge, Essengehen, Übernachten im Hotel u. Ä., welche Eltern/Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind unternehmen möchten und welche den vorgesehenen Tagesablauf eines Kindes in der Internatsbetreuung ändern, sind umgehend in schriftlicher bzw. elektronischer Form (SMS, WhatsApp) der Erzieherin/dem Erzieher zu melden.
1.1 Gäste: Schülerinnen und Schüler
Besuche sind in den Gemeinschaftsräumen bis 21:00 Uhr möglich (Lernzeiten ausgenommen). Gäste müssen immer angemeldet werden und unterstehen ebenfalls der Hausordnung. Auch der Besuch von Mädchen bei Burschen und umgekehrt ist nur nach Anmeldung bei den Erziehern/innen in den Gemeinschaftsräumen möglich.
1.2 Gäste: Bewohner/innen der Gästezimmer, Eltern, Verwandte, Lernhilfen
Um ein konfliktfreies, rücksichtsvolles und harmonisches Miteinander im Internat zu gewährleisten, ist der Aufenthalt von Gästen in den Kinderzimmern und Sozialräumen (Wohnzimmer, Studierzimmer) so kurz wie möglich zu gestalten (max. 10 Min.)
Für einen längeren Besuch können das Aquarium oder die Pausenräume in der Schule sowie abends die Oase (unter der Berücksichtigung der Raumordnung) und das Aquarium genutzt werden.
Einer Aufforderung von befugtem Personal, diese Räume zu verlassen, ist umgehend Folge zu leisten.
Besuche der Kinder in den gemieteten Gästezimmern sind außerhalb der Nachtruhe stets möglich. Eine Meldung bei der Erzieherin/ beim Erzieher ist erforderlich.
Von Gästen, die kein Zimmer im Internat gemietet haben, muss die Anwesenheit bei der Erzieherin/ beim Erzieher gemeldet werden.
Die Ruhezeiten der SchülerInnen und Schüler sind unbedingt einzuhalten, sodass ein Besuch nach 21:00 nicht möglich ist.
Ein Aufenthalt am Vormittag ist aus Sicherheitsgründen (Brandschutz), wegen der Reinigung und wegen eventueller Reparaturarbeiten außer in den Gästezimmern nirgends gestattet.
- Wohnen und Gemeinschaftsbereiche
In der Zeit von 21:00 bis 6:15 Uhr muss besonders auf die Bedürfnisse der anderen Rücksicht genommen werden, damit niemand in seiner Nachtruhe gestört wird.
Im Allgemeinen soll die Lautstärke (Zimmer, Türen, Musik, …) ein angebrachtes Ausmaß nicht übersteigen.
Das Duschen ist in den Zeiten von 6.00 – 22.00 Uhr gestattet, in der Nachtruhezeit jedoch ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandeln ist für die entstandenen möglichen Kosten aufzukommen. (In den Nachtzeiten, in denen die Lüftung wegen der Nachtruhe in den Duschen ausgeschaltet ist, kann durch den Wasserdampf der Brandmelder ausgelöst werden. Bei Alarm fährt automatisch die Feuerwehr vor. Die Rechnung über diesen Feuerwehreinsatz muss folglich vom Verursacher bezahlt werden.)
Zur Gewährleistung der Ruhezeiten behalten wir uns vor, Unterhaltungsmedien in pädagogisch sinnvollem Ausmaß einzubehalten.
Die Zimmer sowie alle Räume des Internats und der Garten sind sauber und in Ordnung zu halten. Auf Hygiene und Sauberkeit ist nicht nur im persönlichen, sondern auch in den Gemeinschaftsbereichen zu achten.
Müll ist grundsätzlich zu trennen.
Waschmaschine und Trockengeräte sind gemäß der geltenden Regelung zu benutzen.
Jede/r Bewohner/in geht verantwortungsvoll mit den Räumen und ihrem Inventar um.
Beschädigungen werden dem/der Verursacher/in kostenpflichtig verrechnet.
Im gesamten Internat und dem dazugehörigen Gelände ist das Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen mit Handys oder anderen elektronischen Geräten von Personen an deren Zustimmung gebunden. Das Veröffentlichen von Fotos, Filmen und Tonaufnahmen betroffener Personen bedarf ebenfalls deren Zustimmung.
Verboten ist das heimliche Aufnehmen (Bild, Film, Ton) von Personen, das Weiterverbreiten von unerlaubten Aufnahmen mittels Internet (zB. durch Social Media wie WhatsApp, YouTube etc.) oder anderer Kommunikationssysteme.
- Essen
Gekocht wird ausschließlich in der Küche, die nach Verwendung in sauberem und aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen ist. Während des Kochens darf die Küche nicht verlassen werden. Lebensmittel müssen ordentlich verpackt und beschriftet in geeigneter Weise aufbewahrt werden. Abgelaufene Lebensmittel sind selbstständig zu entsorgen.
Im Speisesaal gilt die Speisesaalordnung. Aufgrund der Hygienevorschriften dürfen weder Speisen noch Getränke in den Speisesaal mitgenommen und auch nicht von dort hinausgetragen werden. Dies gilt auch für das Geschirr.
Jacken und Taschen sind an den dafür vorgesehenen Plätzen außerhalb des Speisesaals zu deponieren. Die Verwendung von elektronischen Geräten sowie Handys ist beim Essen untersagt.
- Gesundheit
Sollte eine geplante Anreise ins Internat wegen Erkrankung nicht möglich sein, sind die Erzieher/innen rechtzeitig darüber zu informieren. In diesem Fall sind die Eltern für die Entschuldigung der Fehltage in der Schule verantwortlich.
Bei einer Erkrankung während des Internatsaufenthalts muss auf jeden Fall der/die zuständige Betreuer/in unverzüglich informiert werden.
Im Falle einer längerfristigen Therapie mit Medikamenten, Injektionen oder bei einer Physiotherapie sind die Erzieher/innen zu informieren.
Im gesamten Internats- und Schulbereich ist das Rauchen nicht gestattet.
- Sicherheit
Im Brand- und Katastrophenfall ist den Anweisungen der verantwortlichen Personen Folge zu leisten.
Das Hantieren mit offenem Feuer (Kerzen, Duftlampen, …) ist strengstens untersagt.
Aus Gründen des Brandschutzes ist es untersagt, folgende oder ähnliche private Geräte im Zimmer oder in anderen Internatsräumen zu verwenden: Kühlschrank, Kochplatten, Toaster, Wasserkocher.
Es ist strengstens untersagt, auf den Fensterbrettern zu sitzen, zu stehen oder sich hinauszulehnen. Weiters ist es nicht erlaubt, Gegenstände (Flaschen, Lebensmittel, Schuhe …) auf den Fensterbrettern außen abzustellen.
Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie z.B. Laserpointer, Soft Guns, Messer und Waffen aller Art ist verboten.
- Drogen- und Alkoholmissbrauch
Sollte bei Schüler/innen der Verdacht bestehen, dass sie sich in einem rauschartigen Zustand (durch Alkohol oder Drogen) befinden, so sind die zuständigen ErzieherInnen ausnahmslos verpflichtet
- die betroffenen SchülerInnen in das nächstgelegene Krankenhaus einweisen zu lassen
- und dort durch medizinisches Personal einen Test durchführen und eine Diagnose stellen zu lassen.
Sollte sich der Verdacht der Alkoholisierung oder der Konsum von Drogen und / oder deren Weitergabe bestätigen, so behält sich die Erziehungsleitung weitere Konsequenzen vor.
Wenn es sich um die Weitergabe oder Inverkehrsetzung von großen Mengen an Drogen handelt, wird Strafanzeige erstattet.
Diese Vorgehensweise betrifft alle im Internat wohnenden Schüler/innen.