Informationen zur Tagesbetreuung
Unsere Schule bietet für alle Schüler*innen der Unterstufe des bildnerischen und musikalischen Zweiges die Tagesbetreuung (TB) an.
Im Rahmen der TB werden die Schüler*innen montags bis freitags vom Ende des Vormittagsunterrichts bis maximal 17.05 Uhr betreut.
Anmeldung
- Sie können Ihr Kind für 1 bis 5 Nachmittage anmelden.
- Diese Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich.
- Für die Tagesbetreuung sind ein Betreuungsbeitrag und ein Verpflegungsbeitrag zu entrichten. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Ermäßigung
Um eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages kann angesucht werden. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie in der Verwaltung. (Verrechnung: Parterre Raum Nr. A022)
Ablauf der Betreuung
- Nach dem Vormittagsunterricht wird das Mittagessen eingenommen. Eine Abmeldung vom Mittagessen ist nur mit einem Ansuchen bei der Erziehungsleiterin möglich. Wir machen darauf aufmerksam, dass es keine gesonderte Aufsicht für Ihr Kind gibt, während sich die Gruppe mit der Betreuerin/dem Betreuer im Speisesaal aufhält.
- Der Nachmittag gliedert sich in spezielle und allgemeine Lernzeit und Freizeit.
- In der speziellen Lernzeit werden die Schüler*innen bei Bedarf mit verschiedenen Methoden zum Lernen angeleitet und gegebenenfalls auch individuell unterstützt. In der allgemeinen Lernzeit wird darauf geachtet, dass die Schüler*innen ihre Hausübungen erledigen und für die Schule arbeiten. Während der Lernzeit ist es nicht gestattet das Handy aufgedreht zu haben.
- Die allgemeine Freizeit verbringen die Kinder bei schönem Wetter im Garten. Weiters können sie aus tageweise verschiedenen musisch-kreativen und sportbezogenen Freizeitangeboten auswählen.
- Wenn Ihr Kind Nachmittagsunterricht hat, geht es von der TB-Gruppe zu seinem Unterricht. Anschließend kehrt es wieder zurück in die Gruppe oder geht nach Hause.
Entlassung aus der Betreuung
- Die Entlassung ist nur in den Pausen zwischen den Stunden möglich: 13.45 Uhr, 14.35 Uhr, 15.25 Uhr oder 16.15 Uhr
- Bei einer einmaligen Entlassung aus besonderen Gründen muss eine schriftliche Entschuldigung nach dem Vormittagsunterricht persönlich der zuständigen Betreuerin/dem zuständigen Betreuer übergeben werden.
- Die Entschuldigung muss den Namen der Schülerin/des Schülers, die Klasse, das Datum und den Zeitpunkt der Entlassung sowie die Unterschrift der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten enthalten.
- Entschuldigungen über Anruf, E-Mail oder Fax können wir nicht entgegennehmen.
- Sollte Ihr Kind nur von einer bestimmten Person abgeholt werden dürfen, teilen Sie dies bitte schriftlich der Erziehungsleiterin mit.
Mittagessen
- Das Mittagessen ist eine qualitativ hochwertige warme Mahlzeit, die in der hauseigenen Küche zubereitet wird (Biozertifizierung, Sipcan-Zertifizierung).
- Zu einem überwiegenden Teil des Schuljahres stehen zwei bis drei Hauptspeisen zur Auswahl. Zusätzlich wird ein vegetarisches Menü angeboten.
- Die Mahlzeit besteht aus Suppe, Hauptspeise und Nachspeise. Für den Nachmittag kann Ihr Kind Obst und Brot als Jause mitnehmen.
- Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, selbst gebrachtes Essen und/oder Getränke in den Speisesaal mitzunehmen.
Lernzeit
Die Betreuer*innen
sorgen für
- eine ruhige Arbeitsatmosphäre
- größtmögliche Selbständigkeit beim Arbeiten,
überprüfen
- die Vollständigkeit der Hausübungen
- die Form der Arbeiten,
unterstützen
- beim Lernen
- beim Erarbeiten von Inhalten.
Abmeldung und Änderung
- Eine Abmeldung von der Tagesbetreuung, eine Änderung der Wochentage oder eine Änderung der Entlassungszeiten ist nach einem festgesetzten Zeitpunkt (meist letzte Septemberwoche) nur am Ende des 1. Semesters im begründeten Fall möglich. Der Antrag dafür muss spätestens 3 Wochen vor Ende des 1. Semesters erfolgen.
- Das Ansuchen um Abmeldung oder Ummeldung muss schriftlich mit einem Änderungsformular erfolgen und der Erziehungsleiterin persönlich abgegeben werden.
- Sollte von Seiten der Schule eine Stundenplanänderung vorgenommen werden müssen, treten wir bez. einer allfällig nötigen Änderung der TB-Zeiten mit Ihnen in Kontakt.
Aufenthalt in der Schule
- Den Schüler*innen der Unterstufe ist es nicht gestattet, ohne Aufsicht die Zeit zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht im Schulgelände zu überbrücken.
- In dieser Zeit ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur durch den Besuch der Tagesbetreuung oder der Mittagsaufsicht möglich.