Ermäßigungen
Allgemeines
Sollten Sie eine Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages benötigen, liegen dafür die Formulare in der Verrechnung auf.
Alle notwendigen Informationen dazu finden sie auf der Homepage des BmBWF
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/betreuung.html
Ein Antrag auf Ermäßigung kann innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Leitung des Schülerheimes eingebracht werden. Die Ermäßigung bezieht sich ausdrücklich auf den Betreuungsbeitrag. Der Verpflegungsbeitrag wird nicht ermäßigt!
Sonstiges
Bis zur Entscheidung über die Ermäßigung durch die Schülerbeihilfenbehörde wird die Entrichtung der Beiträge für Unterbringung/Nächtigung gestundet; in den folgenden Schuljahren ist bis zur Entscheidung der Beitrag des vergangenen Schuljahres zu leisten.
Nach Überprüfung des Anspruches ergeht ein Bescheid der Bildungsdirektion für Wien und in Zweitschrift an die Verrechnungsstelle des Schülerheimes als Grundlage für die weitere Einhebung des Betreuuungsbeitrages. In der Folge ist der Beitrag unverzüglich zur Einzahlung zu bringen.